Stadtverband
Der Verband führt den Namen
„Stadtverband Regensburg der Kleingärtner e.V.“
Er hat seinen Sitz in Regensburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Regensburg unter Nr. 125 eingetragen.
Er ist Mitglied des Landesverbands bayerischer Kleingärtner e.V.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Zweck und Aufgaben des Verbandes sind die Erhaltung und Schaffung öffentlichen Grüns durch die Förderung des Kleingartenwesens.
Der Satzungszweck und die Aufgaben werden verwirklicht durch:
Durchführung von Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung öffentlichen Grüns im Interesse der Gesunderhaltung der gesamten Bevölkerung.
Förderung der Landespflege und des Umweltschutzes.
Weckung und Intensivierung des Interesses in der Bevölkerung – insbesondere bei der Jugend – für den Kleingarten als Teil des öffentlichen Grüns, um den Menschen die enge Verbindung zur Natur zu erhalten.
Durchführung aller Maßnahmen, die sicherstellen, dass öffentliche Grünflächen und Kleingärten zum Besten der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichen Gebiet dienen.
Betreuung und Beratung der Mitglieder in fachlichen Gemeinschaftsfragen.
Die Erhaltung sozialer Pachtpreise, um allen Bevölkerungsschichten die Anpachtung eines Kleingartens zu ermöglichen.
Gliederung des Verbandes
Der Verband gliedert sich in Kleingartenvereine (Zweigvereine). Die Kleingartenvereine (Zweigvereine) können rechts- oder nichtrechtsfähige Vereine sein.
Mitgliedschaft beim Verband
Der Verband besteht aus ordentlichen Mitgliedern, die beim Abschluss eines Kleingartenpachtvertrages für einen Kleingarten zugleich Mitglied des Kleingartenvereins (Zweigvereins) werden, in dessen Anlage der Kleingarten liegt.
Die Mitgliedschaft kann nur durch Einzelpersonen erworben werden. Voraussetzung ist hierfür die Volljährigkeit und ein guter Leumund. Die Mitgliedschaft ist ein nicht übertragbares, ausschließliches Personenrecht.